KI im Unternehmen
·KI IM UNTERNEHMEN · DSGVO · EU AI ACT

KI im Unternehmen einführen, ohne die Kontrolle über Ihre Daten abzugeben

Wir klären mit Ihnen, über welchen Weg Ihr Unternehmen KI nutzt, welche Daten hineindürfen und welche Regeln dafür gelten. Danach richten wir es ein und schulen Ihr Team.

·AUSGANGSLAGE

Warum KI ohne Plan ein Risiko ist

Die meisten Beschäftigten nutzen KI längst, oft ohne dass die Geschäftsleitung davon weiß. Drei Punkte entscheiden, ob daraus ein Vorteil oder ein Problem wird.

  1. 01

    Schatten-KI

    So nennt man KI-Werkzeuge, die Beschäftigte privat und ohne Freigabe für die Arbeit nutzen. Kundendaten, Verträge oder Quellcode landen dann bei Anbietern, mit denen Ihr Unternehmen keinen Vertrag hat.

  2. 02

    Wo die Daten hingehen

    Jede Eingabe wird beim Anbieter des KI-Modells verarbeitet. Ob sie dort gespeichert oder zum Training genutzt wird, hängt von Vertrag und Einstellungen ab, nicht vom Werkzeug allein.

  3. 03

    Pflichten

    DSGVO, EU AI Act und Arbeitsrecht gelten auch dann, wenn nur ein Chat-Werkzeug genutzt wird. Wer sie kennt, kann KI breit einsetzen, statt sie zu verbieten.

Ein offizielles, geregeltes Werkzeug ist meist der wirksamste Schutz gegen Schatten-KI.

·VIER WEGE

So nutzen Unternehmen KI heute

Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie vertraulich Ihre Daten sind und was die KI leisten soll.

Cloud-KI mit EU-Vertrag

Große KI-Anbieter mit Firmenvertrag: Verarbeitung in der EU, kein Training mit Ihren Daten, Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Schnell eingeführt und sehr leistungsfähig. Bei Anbietern mit Sitz außerhalb der EU bleibt ein rechtliches Restrisiko, das bewertet werden muss.

Europäische Cloud

Europäische und deutsche Cloud-Anbieter betreiben offene KI-Modelle in Rechenzentren in Deutschland oder der EU. Gewählt von Behörden, Banken, Versicherungen und Gesundheitswesen, wenn die Daten unter europäischem Recht bleiben sollen.

Eigene KI im eigenen Betrieb

Offene Modelle laufen auf eigenen Servern mit Grafikkarten, im eigenen Haus oder im Rechenzentrum. Es verlässt nichts das Unternehmen. Aufwand und Kosten für Hardware und Betrieb sind am höchsten.

Mischform

Alltägliches über eine Cloud-KI, Vertrauliches über ein eigenes oder europäisches Modell. Bei größeren Unternehmen der häufigste Weg. Eine klare Einstufung der Daten legt fest, was wohin darf.

·WAS IMMER DAZUGEHÖRT

Regeln, die für jeden Weg gelten

Unabhängig davon, wo die KI läuft, braucht Ihr Unternehmen diese fünf Bausteine.

  1. 01

    KI-Richtlinie

    Eine interne Regel, welche Werkzeuge erlaubt sind, welche Daten hineindürfen und wer Ergebnisse prüft. Kurz genug, dass sie gelesen wird.

  2. 02

    Vertrag zur Auftragsverarbeitung

    Verarbeitet ein Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, braucht es einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Bei Anbietern außerhalb der EU zusätzlich eine Grundlage für die Übermittlung (Art. 44 ff. DSGVO).

  3. 03

    Datenschutz-Folgenabschätzung

    Eine schriftliche Prüfung der Risiken vor dem Einsatz. Pflicht, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene hat (Art. 35 DSGVO), etwa bei Gesundheits- oder Beschäftigtendaten.

  4. 04

    KI-Kompetenz nach EU AI Act

    Wer KI-Systeme einsetzt, ergreift Maßnahmen, um die KI-Kompetenz seiner Beschäftigten zu fördern (Art. 4, in der seit 27.07.2026 geltenden Fassung). Für Hochrisiko-Anwendungen, etwa bei Personalentscheidungen, kommen weitere Pflichten hinzu.

  5. 05

    Betriebsrat

    KI-Werkzeuge, die Verhalten oder Leistung der Beschäftigten auswerten können, sind mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Eine Betriebsvereinbarung schafft Klarheit für beide Seiten.

·VORGEHEN

Von der Bestandsaufnahme bis zum geschulten Team

Fünf Schritte, einzeln buchbar oder als Programm.

  1. 01

    Bestandsaufnahme

    Welche KI wird schon genutzt, offiziell und inoffiziell

  2. 02

    Daten einstufen

    Festlegen, welche Daten in welche KI dürfen

  3. 03

    Weg wählen

    Cloud, europäische Cloud, eigener Betrieb oder Mischform

  4. 04

    Regeln und Verträge

    KI-Richtlinie, AVV, Folgenabschätzung, Betriebsvereinbarung

  5. 05

    Einführung und Schulung

    Werkzeug einrichten, Beschäftigte über die GAD Academy schulen

Start: BestandsaufnahmeErgebnis: geregelte KI im Alltag
·LEISTUNGEN

Was wir für Sie übernehmen

Beratung und Umsetzung aus einer Hand: GRC & Compliance für die Regeln, AI Solutions für die Technik.

  1. 01

    Bestandsaufnahme Schatten-KI

    Wir erfassen, welche KI-Werkzeuge im Einsatz sind und welche Daten dabei abfließen.

  2. 02

    Auswahl des Betriebswegs

    Anbieter und Modelle nach Datenschutz, Leistung und Kosten verglichen, mit schriftlicher Empfehlung.

  3. 03

    KI-Richtlinie

    Entwurf zur Freigabe durch die Geschäftsleitung, abgestimmt auf Ihre Datenklassen.

  4. 04

    Datenschutz und Verträge

    Prüfung der Anbieterverträge, Folgenabschätzung, Vorlage für die Betriebsvereinbarung.

  5. 05

    Einrichtung

    Wir richten das Werkzeug ein, binden es an Ihre Systeme an oder bauen eine eigene KI im Rechenzentrum auf.

  6. 06

    Schulung

    KI-Kompetenz für Beschäftigte und Führungskräfte über die GAD Academy, mit GAD Teilnahmebescheinigung.

Rechtsstand: DSGVO, BetrVG und EU AI Act in der am 19.10.2026 geltenden Fassung, Art. 4 EU AI Act geändert durch Verordnung (EU) 2026/1744. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Fragen zu KI im Unternehmen? Antworten

Dürfen Beschäftigte ChatGPT und ähnliche Werkzeuge für die Arbeit nutzen?

Ja, wenn das Unternehmen es regelt. Nötig sind ein Firmenvertrag mit dem Anbieter, eine KI-Richtlinie, die festlegt, welche Daten hineindürfen, und bei personenbezogenen Daten ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Private Konten für Firmendaten sollten ausgeschlossen sein.

Was verlangt der EU AI Act von Unternehmen, die KI nur nutzen?

Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu fördern (Art. 4 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744). Verbotene Praktiken nach Art. 5 sind seit Februar 2025 untersagt. Für Hochrisiko-Anwendungen, etwa bei Personalentscheidungen, gelten zusätzliche Pflichten.

Brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Wenn die KI personenbezogene Daten verarbeitet und dabei voraussichtlich ein hohes Risiko für die Betroffenen entsteht, ja (Art. 35 DSGVO). Das betrifft zum Beispiel Gesundheitsdaten, Beschäftigtendaten oder automatisierte Bewertungen von Personen.

Muss der Betriebsrat zustimmen?

Wenn das KI-Werkzeug geeignet ist, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Das ist bei vielen Werkzeugen der Fall, weil sie Eingaben und Nutzung protokollieren.

Kann KI ganz ohne Datenabfluss laufen?

Ja, mit offenen Modellen auf eigenen Servern im eigenen Haus oder im Rechenzentrum. Die Modelle sind heute gut für Texte, Zusammenfassungen und Wissenssuche. Für sehr anspruchsvolle Aufgaben sind die großen Cloud-Modelle meist stärker. Viele Unternehmen kombinieren deshalb beide Wege.